Freitag, 3. April 2009

Unternehmensbeteiligungen für Arbeitnehmer werden ausgeweitet und attraktiver gestaltet. Die Sparzulage für ermögenswirksame Leistungen steigt nach dem neuen Mitarbeiterkapitalbeteiligungs-Gesetz» von 18 auf 20 Prozent. Die Einkommensgrenzen für die staatliche Förderung erhöhen sich von 17 900 auf 20 000 Euro für Ledige und von 35 800 auf 40 000 Euro für Ehepaare. Beschäftigte können von ihrer Firma direkt Anteile von jährlich bis zu 360 Euro erhalten, und zwar steuer- und abgabenfrei. Gefördert werden auch indirekte Beteiligungen über Fonds.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen