Donnerstag, 16. April 2009

Wohn-Riester: Das Eigenheim als krisensichere Anlage für die Rente?
In der gegenwärtigen Krise an den Finanzmärkten schwindet das Vertrauen in die Finanzprodukte der Banken. Mancher Sparer sieht sogar seine Altersvorsorge in Gefahr. Vielfach besinnt man sich wieder auf eine althergebrachte Anlageform: das selbst genutzte Wohneigentum.
Dieses Anlageobjekt hat sich in der Tat bereits vielfach als krisensicher bewiesen.

Das Eigenheimzulagengesetz für das selbst genutzte Wohneigentum wurde rückwirkend ab 2008 stärker in die staatlich geförderte Altersvorsorge einbezogen.
Das Eigenheimrentengesetz baut die bereits bekannte Riester-Förderung im Hinblick auf die Förderung der selbst genutzten Wohnung aus. Die Riester-Förderung können aber insbesondere nur rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Beamte sowie Erwerbsunfähigkeitsrentner und Empfänger, welcher einer Versorgung wegen Dienstunfähigkeit in Anspruch nehmen.

Selbstständige sind aber leider nach wie vor von der Förderung grundsätzlich ausgeschlossen.

Auch die Förderhöhe bleibt mit der beabsichtigten Aufnahme des Wohn-Riesters grundsätzlich unverändert. So setzt sich die Altersvorsorgezulage wie folgt zusammen:
* Grundzulage von jährlich 154 EUR und
* jährliche Kinderzulage von 185 EUR je Kind (für Kinder, die ab 2008 geboren werden, sogar 300 EUR jährlich), für das dem Zulageberechtigten Kindergeld ausgezahlt wird.

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