Samstag, 16. Mai 2009

"Bedrückende Zahlen" zur Steuerschätzung

Krisenbedingte Ausfälle zwingen zu höherer Neuverschuldung
316 Milliarden Euro weniger Steuern für Bund und Länder von 2009 bis 2012 - das ist die Prognose, die der Arbeitskreis Steuerschätzung am 14. Mai 2009 in Berlin vorstellte.
Allein für den Bund sind es in den vier Jahren 152 Milliarden Euro weniger - ein Großteil, 97 Mrd. Euro, ist dem Konjunktureinbruch zuzurechnen.
Gesamtstaatlich sind 213 Mrd. Euro Mindereinnahmen konjunkturbedingt.
Damit schlägt sich die anhaltende Wirtschaftskrise noch deutlicher in den Einnahmen des Staates nieder, als noch vor einigen Monaten befürchtet.

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück betonte, dass es sich um den stärksten Einbruch des Wirtschaftswachstums in der Geschichte der Bundesrepublik handelt.

Basis für die Steuerschätzung ist ein Einbruch von -6% für 2009.
Der bislang schwerste Einbruch in der Geschichte der Bundesrepublik lag 1975 bei -0,9%.

Weniger Einnahmen - höhere Neuverschuldung
In Folge des Schrumpfens der Wirtschaftsleistung brechen Steuereinnahmen weg.
Gleichzeitig aber muss der Staat auch automatisch höhere Ausgaben zum Beispiel für die Arbeitsmarktpolitik tätigen.
Die schwerste Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit zwingt außerdem dazu, mit stabilisierenden Maßnahmen des Staates für die Finanzmärkte, für Unternehmen und Arbeitsplätze gegen die Krise anzusteuern.

Allein die Steuerrechtsänderungen verursachen Mindereinnahmen von 50 Mrd. Euro. Eine höhere Neuverschuldung ist deshalb unvermeidbar.
Der Bundesfinanzminister sagte, dass die Neuverschuldung 2009 bei rund 50 Mrd. Euro liegen wird, wenn man den Nebenhaushalt des Tilgungsfonds ehrlich mit hinzurechnet. Für das nächste Jahr kann man nach gegenwärtigem Stand zusammen mit dem Tilgungsfonds von rund 90 Mrd. Euro neuen Schulden ausgehen.

Steinbrück weiter: "Weitere Steuersenkungen ohne Gegenfinanzierung sind vor diesem Hintergrund Schall und Rauch." An den bereits zugesagten Steuererleichterungen in Höhe von 40 Mrd. Euro, zum Beispiel über das Bürgerentlastungsgesetz, wird nicht gerüttelt.

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