Dienstag, 2. Juni 2009

STEUERERLEICHTERUNGEN aufgrund der Finanzkrise

Die Finanz- und Wirtschaftskrise wird den Bürgern immer mehr zu schaffen machen.
Steuererleichterungen sollen dem gegenwärtigen Abwärtstrend entgegenwirken.

Steuerzahler sollen um rund 9 Milliarden Euro entlastet werden:

Familienleistungsausgleich:
Anhebung der Einkünfte- und Bezugsgrenze für volljährige Kinder beim Familienleistungsausgleich.
Demnach sollen Kinder künftig nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn ihre Einkünfte und Bezüge den Grundfreibetrag (derzeit 7.834 € ab 2010 8.004 €) nicht übersteigen.
Darüber hinaus soll der Unterhaltshöchstbetrag für die Unterstützung bedürftiger Angehöriger auf den Grundfreibetrag angehoben werden.

Erbschaftsteuer:
Das Wahlrecht, in Erbfällen zwischen dem 1.1.2007 und dem 31.12.2008 nach neuem Recht besteuert zu werden, soll bis zum 31.12.2009 verlängert werden.

WEITERES:
Eltern bekommen einen einmaligen Betrag für jedes Kind, Hartz-IV-Empfänger mit Kindern erhalten zusätzlich mehr Geld.

Der Grundfreibetrag wird von 7.664 auf 8.004 Euro angehoben

Der Eingangssteuersatz sinkt von 15 auf 14 Prozent

Die Tarifkurve bei der Einkommensteuer wird abgeflacht, so soll die "kalte Progression" abgemildert werden

Der einheitliche Kassenbeitrag für die gesetzlich Krankenversicherten sinkt um 0,6 Prozentpunkte auf 14,9 Prozent

Familien erhalten einen einmaligen Zuschuss zum Kindergeld von 100 Euro pro Kind (Bonus)

In Hartz-IV-Familien wird der Regelsatz für Kinder von 6 bis 13 Jahre von 60 auf 70 Prozent erhöht

Der Beitragsatz zur Arbeitslosenversicherung sinkt von 3,3 auf 2,8 Prozent.

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