Donnerstag, 9. Juli 2009

Rentenbesteuerung

Es wird wohl doch keine Bagatellgrenzen bei der Besteuerung von Renten geben!
Durch die Einführung der nachgelagerten Besteuerung 2005 und der dadurch resultierenden deutlich höheren Rentenbesteuerung sind rund 120 Millionen Rentenbezugsmitteilungen zu prüfen.

Damit aber nicht in jedem Einzelfall alle Steuerunterlagen durchgegangen werden müssten, wird ein automatisiertes Verfahren zur Anwendung kommen, welches eine Wahrscheinlichkeitsbewertung durchführt.
Eine Vorhersehbarkeit, ob man nachträglich zur Kasse gebeten gebeten wird, soll damit ausgeschlossen werden.....


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Im Rahmen des § 4 Nr. 11 StBerG beantworten wir gerne ihre Fragen!

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