Mittwoch, 25. November 2009

Das Ende des Soli-Zuschlages

Mit dem Solidaritäts-Zuschlag wurde der Aufbau im Osten finanziert.
Die Dauerabgabe, welche seit 1991 alle zahlen.
In Ost und West bundeseinheitlich mit 5,5% zur Einkommenssteuer, Kapitalertrags- und zur Körperschaftssteuer.
12 bis 19,2 Milliarden gehen dadurch jährlich an den Bundehaushalt.
Übrigens mitnichten zweckgebunden in den Bundeshaushalt…

Nun aber hat ein hochrangiges Finanzgericht entschieden, dass der Soli-Zuschlag verfassungswidrig ist.
Darüber befindet allerdings das Bundesverfassungsgericht.

Was allerdings jetzt schon bedeutet, dass das Ende dieser Sondersteuer (Ergänzungsabgabe) auf jedem Fall eingeläutet ist.
Wenngleich, der Solidarpakt II - auch auf jedem Fall - noch bis 2019 läuft…

Das wird aber nicht bedeuten, dass Ostdeutschland dann etwa wirtschaftlich ähnlich stark sein wird, wie die alte Bundesrepublik. Denn Abwanderung, schwacher Konsum, schrumpfende Bevölkerung, zu wenige Unternehmen und geringe Kaufkraft sorgen dafür, dass der Rückstand noch lange nicht aufgeholt werden kann.
2008 rechnete das IWH aus, wie lange es dauern würde, bis Ost und West das gleiche Pro-Kopf-Einkommen hätten. Die Angleichung würde bis 2329 dauern…

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