Donnerstag, 12. November 2009

Freibetrag jetzt eintragen!

Überzahlte Lohnsteuer jetzt zurückholen!

Antragsfrist endet 30.11.2009
Freibetrag bringt mehr Nettogehalt schon im Dezember

Lassen Sie sich jetzt noch - bis zum 30.11.2009 - einen Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte 2009 eintragen oder diesen ändern! Der Arbeitgeber berücksichtigt dann den vollen Freibetrag beim Dezember-Gehalt. Das kann Ihr Nettogehalt merklich erhöhen - ein schönes Weihnachtsgeld vom Finanzamt

Eintragbar sind u.a. Verluste aus anderen Einkünften, Unterhalt an den geschiedenen Ehegatten, Kirchensteuer, Spenden, außergewöhnliche Belastungen (z.B. Unterhalt, Unwetterschäden), Werbungskosten, die den Pauschbetrag von 920 € übersteigen.
Die meisten dieser Ausgaben sind nur eintragbar, wenn sie (ggf. mehrere zusammen) die Antragsgrenze von 600 € übersteigen.
Arbeitnehmer mit mehreren Lohnsteuerkarten können sich auf einer zwei-ten oder weiteren Karte einen Freibetrag für auf der ersten Karte nicht ausgenutzte Freibeträge eintragen lassen. Durch einen entsprechenden Antrag beim Wohnsitzfinanzamt bekommen Sie überzahlte Lohnsteuer schon jetzt erstattet. Die Antragsfrist 30.11.2009 gilt auch für Ehegatten, die die Kombination ihrer Lohnsteuerkarten ändern lassen wollen. Zuständig ist hierfür die Gemeinde.
Der Wechsel der Steuerklassen kann jedoch unter anderem beim Bezug von Arbeitslosengeld nachteilig sein.

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