Samstag, 14. November 2009

Mit dem Vererben ins nächste Jahr warten!

ERBSCHAFTSSTEUER

Durch das von der neue Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums sinken die Steuersätze ab 2010 für Erbschaften und Schenkungen an Neffen, Nichten, Brüder, Schwestern und Schwiegerkinder deutlich.

Nach dem persönlichen Freibetrag von 20.000 Euro startet der Tarif dann nicht mehr sofort - wie bisher - bei 30, sondern erst bei 15 Prozent.
Aufgrunde dessen kann es sich lohnen, geplante (großzügige) Geschenke oder vorweggenommene Erbschaften an Personen der Steuerklasse II erst 2010 auszuführen. Das kann schliesslich und immerhin bis zur Hälfte der Steuer sparen.

So kostet beispielsweise eine Schenkung von Onkel oder Tante in Höhe von 90.000 Euro im laufenden Jahr 21.000 Euro Schenkungsteuer.
Wird hingegen der Jahreswechsel abgewartet, wird man dem Fiskus nur die Hälfte schulden!

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