Montag, 23. November 2009

UMZUG

Umzug wegen des Jobs - die doppelte Haushaltsführung kann steuerlich geltend gemacht werden
Wer beruflich vorübergehend an einen anderen Ort ziehen muss, kann die Kosten als doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen.
Zusätzlich steht Betroffenen in den ersten drei Monaten eine Verpflegungspauschale von täglich 24 Euro zu.

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