Freitag, 11. Dezember 2009

Steuernachzahlung für Rentner

Die Verbraucherzentrale rät Rentnern, die Steuern nachzahlen sollen, die Forderung nicht einfach zu zahlen.

Stattdessen sollten sie lieber Expertenhilfe in Anspruch nehmen!

Jeder vierte Rentner - also fast zwei Millionen Rentner - haben in den vergangenen Jahren offenbar ihre Steuererklärungen falsch ausgefüllt. Offiziellen Schätzungen zufolge haben sich mindestens 11 Prozent aller steuerzahlenden Ruheständler zu ihren Ungunsten - im Schnitt ca. 250 €uro - verrechnet.
Anderseits führen die fehlerhaft ausgestellten Einkommenssteuererklärungen nun auch im grossen Massstab zu Nachforderungen von durchschnittlich 150 €uro jährlich.

Seit Oktober sind alle Rentenversicherer verpflichtet, den Finanzämtern sämtliche Rentnerdaten zukommen zu lassen. Die gesetzliche Pflicht Steuern auf Alterseinkünfte abzuführen, besteht seit 2005.
Hintergrund ist der laufende Datenabgleich zwischen Rentenversicherern und Finanzämtern. Alle Banken, Sparkassen, Lebensversicherer und die Rentenversicherung melden den Finanzbehörden, in welcher Höhe sie Altersbezüge ausgezahlt haben. Dadurch entdecken die Finanzämter, welche Rentner dem Staat Steuern schulden.
Das betrifft naturgemäss vor allem Rentner mit überdurchschnittlich hohen Bezügen und etwaigen Zusatzeinkünften durch Kapitalerträge oder Mieten.
Das beginnt mit dem Fehlen von Abzugsbeträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung, Haftpflichten, Behinderungen oder krankheitsbedingten Lasten oder auch die Angabe einer falschen Rentenart am falschen Ort.
Alle sieben Rentenarten werden steuerlich völlig unterschiedlich behandelt! Schliesslich werden zum Beispiel Betriebsrenten doppelt so hoch besteuert wie Altersrenten.

Zudem kommt, dass Experten zufolge ca. 2,5 Millionen Rentner zu Unrecht keine Steuern gezahlt hätten, welche demnächst zur Kasse gebeten werden sollen.

Wir empfehlen, dass spätestens wenn der Bescheid vom Finanzamt eingeht, diesen unbedingt unverzüglich von uns prüfen zu lassen!

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