Montag, 19. Dezember 2011

Falsche Kilometerangaben sind Steuerhinterziehung

Angaben zur Fahrstrecke in der Steuererklärung

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden: Wer in seiner Steuererklärung zu viele Kilometer für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit angibt, macht sich der Steuerhinterziehung strafbar (Urteil vom 29.3.2011).

Hintergrund ist der Fall einer kaufmännischen Angestellten. Sie hatte über Jahre hinweg eine Strecke angegeben, die mehr als doppelt so lang war wie der tatsächlich gefahrene Weg.
Die Schummelei fiel einem ortskundigen Sachbearbeiter auf.
Das Finanzamt forderte für zehn Jahre Steuernachzahlungen.
Eine Forderung, die das Finanzgericht als gerechtfertigt ansah.
Dem Finanzamt kann nicht ohne weiteres vorgehalten werden, es hätte die Falschangaben bemerken müssen.

Nach einer Information des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine e.V.

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