Montag, 19. Dezember 2011

Fiskus holt sich für Auskünfte Geld vom Bürger

Stellen Steuerbürger Antrag auf verbindliche Auskunft über die steuerliche Beurteilung von künftig geplanten Sachverhalten, so ist das kostenpflichtig.

Im Extremfall können Auskünfte der Finanzämter mit einer Forderung des Fiskus bis zu fünfstelliger Höhe zu Buche schlagen.
Doch bevor Steuerzahler einen solchen Antrag überhaupt starten, sollten sie sich das gut überlegen!
Denn die Gebühren werden auch dann fällig, wenn es gar nicht zu einer Auskunft kommen sollte oder das erwünschte Ergebnis nicht bestätigt wird.
Denn der Antrag auf verbindliche Auskunft ist nach dem rechtskräftigen Urteil vom Hessischen Finanzgericht (Az. 4 K 3139/09) auch dann gebührenpflichtig, wenn das Finanzamt den Antrag aus formalen Gründen ablehnt oder das Verwaltungsverfahren nicht zu einem für den Antragsteller positiven Abschluss kommt bzw. ohne dass überhaupt eine förmliche oder verbindliche Entscheidung ergangen ist. Ausreichend ist, dass die Beamten aufgrund des Antrags tatsächlich tätig werden. Dies kann schon bereits ein Schriftwechsels sein.

Quelle: capital.de

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