Montag, 19. Dezember 2011

Steueränderungen 2012

Kein Jahr ohne Gesetzesnovellen im Steuerrecht. Die neuen Steuerregeln des Jahres 2012 mit dne wichtigsten Änderungen

Vorsorglich Studienkosten geltend machen
Das Problem: Der Bundestag hat das positive Urteil des Bundesfinanzhofs inzwischen ausgehebelt und ein neues Gesetz erlassen, dass den Werbungskostenabzug bei Studienkosten rückwirkend verbietet. Dieses Vorgehen ist rechtsstaatlich allerdings äußerst fraglich. Experten sind deshalb sicher, dass der Fall bald vor dem Bundesverfassungsgericht landet.
Und wenn die Karlsruher Richter die Gesetzesänderung einkassieren, profitieren alle angehenden Akademiker, die trotzdem eine Steuererklärung eingereicht und darin ihre so viele Studienkosten wie möglich aufgelistet haben. Studenten sollten genau wie Arbeitnehmer prüfen, wie viel Werbungskosten in diesem Jahr bereits angefallen sind. Liegen sie bei 1000 Euro oder mehr, kann es sich lohnen, den Kauf eines Fachbuchs oder eines Laptops vorzuziehen.

Hausbesitzer: Handwerker engagieren!
Wer eine Immobilie sein Eigen nennt, kennt das: Ständig sind Reparatur- oder Renovierungsarbeiten notwendig. Immerhin sind Handwerkerleistungen absetzbar: Laut Gesetz können Auftraggeber 20 Prozent des Arbeitslohns steuerlich geltend machen, maximal 1200 Euro im Jahr. Materialkosten bleiben allerdings außen vor.
Wer aktuell unter 1200 Euro liegt, hat also noch Spielraum - und sollte noch in diesem Jahr den Handwerker kommen lassen, wenn irgendwas repariert oder gestrichen werden muss. Handelt es sich um einen größeren Auftrag, können Betroffene den Handwerker zudem bitten, noch in diesem Jahr eine Teilrechnung zu stellen. „Wer das Geld dann vor Silvester überweist, kann die Kosten bereits in der Steuererklärung für 2011 geltend machen“, rät Steuerberater Heidberg.
Wenn das 1200-Euro-Limit dagegen bereits überschritten ist, sollten Steuerzahler lieber bis zum nächsten Jahr warten, bis sie den Handwerker holen - vorausgesetzt, die Reparatur duldet Aufschub. Wenn nicht, können sie ihn zumindest bitten, die Rechnung erst im nächsten Jahr zu schicken.
Der steueroptimierte Umgang mit Handwerkern kann sehr lukrativ sein: Anders als Werbungskosten werden die Ausgaben nicht von den Einkünften abgezogen, sondern direkt von der Steuerschuld. „Jeder absetzbare Euro mindert die Steuerlast also im Verhältnis 1:1“, so Heidberg. Anspruch auf den Steuervorteil haben übrigens nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter, die den Handwerker selbst bezahlen müssen.
Optimierungspotenzial besteht auch bei Ausgaben für „haushaltsnahe Dienstleistungen“, also etwa für eine Reinigungsfirma, einen Gärtner und in bestimmten Fällen sogar für einen Babysitter. „Auftraggeber können 20 Prozent der Aufwendungen, maximal aber 4000 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen“, sagt Heidberg. Wer drunter liegt und schmutzige Fenster hat, sollte deshalb noch in diesem Jahr eine Reinigungskraft beauftragen.
Damit das Finanzamt die Ausgaben für Handwerker oder Dienstleister anerkennt, müssen Auftraggeber aber eine Rechnung des Anbieters sowie einen Überweisungsbeleg präsentieren. Barzahlungen sind also tabu - wer der Nachbarstochter zehn Euro fürs Babysitten in die Hand gedrückt hat, kann später keine Steuervorteile einfordern.

Rentner: Ab zum Arzt!
Im Alter haben Menschen immer mehr gesundheitliche Probleme. Wer besonders hohe Ausgaben für Ärzte oder andere Gesundheitsleistungen hatte, die die Kasse nicht erstattet, kann zumindest Steuervorteile geltend machen. Das ist für immer mehr Rentner eine wichtige Option, weil der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente seit 2005 schrittweise steigt.
Krankheitskosten akzeptiert das Finanzamt allerdings nur, wenn sie - gemeinsam mit anderen „außergewöhnlichen Belastungen“ wie etwa Unterhaltszahlungen an Angehörige - ein bestimmtes Limit überschreiten. „Wo die Grenze liegt, hängt vom Familienstand und der Höhe der Einkünfte ab“, erklärt Heidberg. Bei einem alleinstehenden Rentner mit Gesamteinkünften von 40.000 Euro im Jahr hält der Fiskus 2400 Euro pro Jahr für zumutbar (sechs Prozent der Einkünfte). Nur, was drüber liegt, ist absetzbar.
Steuerzahler sollten deshalb prüfen, ob sie das Limit bereits erreicht haben. Wenn ja, macht es Sinn, einen für 2012 geplanten Zahnarzt-Termin, den Kauf einer neuen Brille oder eine Vorsorgeuntersuchung auf dieses Jahr vorzuziehen. Denn dann sind zumindest die Ausgaben, die die Kasse nicht erstattet, steuerlich absetzbar - während sie 2012 verpuffen könnten, falls nicht genug zusammenkommt, um die Zumutbarkeitsgrenze zu überschreiten. Wichtig: Dringende Untersuchungen sollten Steuerzahler nie vor sich herschieben!
Die Strategie funktioniert nicht nur bei Rentnern, sondern auch bei jungen Leuten mit hohen Krankheitskosten. So zählen zum Beispiel künstliche Befruchtungen ebenfalls zu den „außergewöhnlichen Belastungen“.

Anleger: Vorsicht vor Vermittlern!
Finanzvermittler empfehlen gerne Produkte, die dem Kunden eine Steuerersparnis bringen sollen. Aber grosse Vorsicht ist geboten.
„Sichern sie sich Steuervorteile“ - mit diesem oder ähnlichen Slogans ziehen derzeit wieder Heerscharen von Finanzvermittlern durch die Lande, um ihren Kunden Anlageprodukte zu verkaufen. Sicher: ganz Unrecht haben Sie nicht. Wer vor dem Jahreswechsel noch eine Riester-Rente abschließt, sichert sich Zulagen fürs komplette Jahr.
Aber Vorsicht, oft wollen die Vermittler vor allem eines: hohe Provisionen einstreichen. Deshalb neigen sie dazu, die Vorteile von Riester-Renten, Lebensversicherungen oder anderen steuerlich interessanten Anlagen lauthals zu betonen, ohne auf Risiken hinzuweisen.

Steuervorteile sind nicht alles
Anleger sollten den Ratschlägen deshalb niemals blind vertrauen. Denn was bringt der schönste Steuervorteil, wenn die Anlage nur mickrige Renditen liefert oder nicht den persönlichen Bedürfnissen entspricht? Anders als vielfach behauptet lohnt sich zum Beispiel eine Riester-Rente keineswegs für jeden.
Niemand sollte sich deshalb zur Eile drängen lassen, sondern sich Zeit für eine intensive Prüfung nehmen, bevor er sich für ein Anlageprodukt entscheidet.


FRAGEN SIE UNS - DENN WIR BERATEN SIE GERN !

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