Donnerstag, 26. Januar 2012

Auslands-Rentner

Steuerflüchtlinge - Gestörte Rentneridylle

Immer öfter bittet das Finanzamt Senioren zur Kasse, die ins Ausland gezogen sind.

Saint Tropez statt Baggersee: Hunderttausende deutsche Rentner haben sich den Traum erfüllt, ihren Ruhestand dort zu verbringen, wo sie vorher Urlaub gemacht haben. Ob an der Côte d'Azur, an den norditalienischen Seen oder auf Mallorca - in beliebten Ferienregionen haben sich ganze Communities deutscher Senioren angesiedelt, die vor demrauen Klima in der Heimat geflohen sind.

Doch die Idylle wird nun vielerorts gestört. Durch Post aus Neubrandenburg, einem überaus unspektakulären Städtchen im Hinterland Mecklenburgs. 500.000 Auslandsrentner wurden von dort aus angeschrieben, denn in Neubrandenburg sitzt das Finanzamt, das für sie zuständig ist. In den Briefen wiesen die Beamten darauf hin, dass deutsche Renten auch dann hierzulande zu versteuern sind, wenn der Wohnsitz ins Ausland verlagert wurde. Die Empfänger sollten deshalb bitte eine Steuererklärung Richtung Heimat schicken.

Der lange Arm des deutschen Fiskus erreicht die Senioren oft völlig überraschend. "Viele sind weit über 70 Jahre alt und werden überrumpelt", sagt Matthias Lipsky, Vorsitzender Richter am Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern. An das müssen sich die Auslandsrentner mit ihren Klagen wenden. Der neue Präsident des Bundesfinanzhofs, Rudolf Mellinghoff, sagt den Mecklenburger Kollegen für die kommenden Monate viel Arbeit voraus: "Es ist in Kürze mit einer Flut von Verfahren zu rechnen, die die Besteuerung von Rentnern mit Wohnsitz im Ausland betreffen."
   
Razzia bei den Rentnern 
Schätzungen zufolge leben rund 1,6 Millionen deutsche Senioren im Ausland, mehrere Hunderttausend beziehen dort eine gesetzliche Rente aus Deutschland. Daneben sind aber auch andere Versorgungsleistungen in Deutschland steuerpflichtig, etwa Zahlungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge oder von berufsständischen Versorgungswerken. Wer solche Zusatzeinnahmen hat, rutscht schnell in die Zahlungspflicht.

Im vergangenen Jahr haben die Finanzämter eine Offensive gegen alle Rentner gestartet, im In- und im Ausland. Sie prüfen flächendeckend, ob die Rentner ihrer Steuerpflicht nachgekommen sind und korrekt ihre Steuererklärung abgegeben haben. Dabei greifen die Beamten auf Daten der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zurück. Die Behörde in Brandenburg an der Havel sammelt seit sechs Jahren akribisch Informationen von Renten- und Pensionskassen, Versorgungswerken und Lebensversicherern. Sie weiß deshalb genau, wie viel jeder einzelne Ruheständler an privaten und gesetzlichen Renten kassiert. Die Finanzämter wissen das nun auch. Und das in Neubrandenburg, dem speziell die Zuständigkeit für die Auslandsrentner zugewiesen ist, hat schnell festgestellt, dass von denen kaum jemand seine Rente versteuert.

Dass sie es überhaupt müssen, geht zurück auf die Reform der Rentenbesteuerung im Jahr 2005. Damals stieg der Anteil der gesetzlichen Rente, der versteuert werden muss, von 27 auf 50 Prozent. Und jährlich müssen mehr Senioren zahlen, da der für die Steuer relevante Anteil schrittweise steigt. Derzeit liegt er bei 64 Prozent, im Jahr 2040 werden es 100 Prozent sein.

Diese Steuerpflicht gilt auch dann, wenn Rentner ins Ausland gezogen sind - mit wenigen Ausnahmen. "Mit Spanien und der Schweiz bestehen Doppelbesteuerungsabkommen, denen zufolge die deutsche Rente im Wohnsitzland steuerpflichtig ist", erklärt Ludwig Eisenmann, Steuerberater bei Ecovis in Ingolstadt. Auch mit einigen anderen Staaten, etwa Portugal und den USA, bestehen solche Vereinbarungen.

Meist aber hat der deutsche Fiskus das Besteuerungsrecht - und will es nun auch durchsetzen. Verfahren wegen Steuerhinterziehung leiten die Beamten allerdings noch nicht ein. Schließlich könnte es sein, dass Rentner nach Berücksichtigung von Abzugsbeträgen unter die Grenze rutschen, ab der Abgaben fällig sind. Diese liegt bei Alleinstehenden im Schnitt bei Monatseinkünften von rund 1600 Euro.

Steuervorteile gewährt der Fiskus Rentnern im Ausland allerdings auch kaum. "Sie gelten hierzulande als beschränkt steuerpflichtig und haben deshalb weder Anspruch auf den Grundfreibetrag von 8004 Euro noch auf den Abzug von Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen", sagt Eisenmann. Auch das Ehegattensplitting bleibe ihnen verwehrt. "Übrig bleibt nur eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro und der Abzug von Spenden."

Entspannt beobachten können die Entwicklung nur noch Rentner in Ländern wie Spanien, in denen das Gastland das Recht zur Besteuerung hat. Allerdings neigt der deutsche Fiskus dazu, das an sich zu ziehen. Die rund 70.000 Kanada-Aussiedler etwa wähnten sich jahrelang in Sicherheit. Im Dezember dann hat der Bundesfinanzhof (Az.: I B 159/11) entschieden, dass sie auf ihre Renten nun in Deutschland Steuern zahlen müssen.

© 2012 ftd - auszugsweise aus Capital v. 28.01.2012

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