Donnerstag, 29. März 2012

Aktuell 29. März 2012: Senkung der Einkommenssteuer

Koalition beschließt Senkung der Einkommenssteuer ohne Gegenfinanzierung.

Der Gesetzentwurf sieht vor, den steuerfreien Grundfreibetrag in zwei Stufen um insgesamt 350 Euro zu erhöhen - ab Januar 2013 auf 8130 Euro und ab Januar 2014 auf 8354 Euro.

Zudem soll der Tarifverlauf so verändert werden, dass die sogenannte kalte Progression (der das Existenzminimum steuerfrei stellt) möglichst vermieden wird.
Durch sie würden in Verbindung mit der Inflation Lohnerhöhungen teilweise aufgezehrt. Allerdings habe es seit vier Jahren keine Mehrbelastung durch kalte Progression gegeben, weil diese durch Steuersenkungen mehr als ausgeglichen worden sei.

Eigentlich war es lagerübergreifend abgemacht, dass "Steuersenkungen ohne Gegenfinanzierung" im Interesse der Generationengerechtigkeit der Vergangenheit angehören sollte.
Nun wird das doch wieder auf Pump gemacht.
Bei Forderungen nach Lohnerhöhungen im öffentlichen Dienst oder nach weiteren Leistungen für die Pflege von Demenzkranken heißt es unisono, es sei kein Geld da.

Dieser Gesetzentwurf würde dazu führen, dass die Hälfte der Entlastung bei den oberen 20 Prozent der Einkommensbezieher zu Gute kommt. Was wiederum zur Vergrößerung der Schere zwischen arm und reich führt, weil eher die hohen Einkommen entlastet würden.

SPD und Grüne werden die Vorlage am 11. Mai im Bundesrat stoppen, dessen Zustimmung für die Reform notwendig ist.

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