Montag, 2. April 2012

Reisekosten für Studis und Auszubildende

Studenten und Auszubildende können die Kosten für die Fahrt zu Uni oder Ausbildungsplatz jetzt in voller Höhe steuerlich absetzen. Damit werden sie laut Bundesfinanzhof (VI R 42/11) und (VI R 44/10) wie Dienstreisen abgerechnet. Bisher waren die Fahrten zwischen Wohnung und Bildungseinrichtung nur in Höhe der Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer als Werbungskosten absetzbar.

nach dapd

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