Freitag, 8. Juni 2012

Betriebsveranstaltungen


Wendet der Arbeitgeber anlässlich einer Betriebsveranstaltung pro Teilnehmer mehr als 110 € auf, stellen die Aufwendungen nach Ansicht der Finanzverwaltung steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.
Der BFH wird in den Verfahren (Az. VI R 79/10, VI R 93 bis 96/10) wird darüber entscheiden, ob die 110 €-Grenze angesichts der jüngsten Preissteigerungen überhaupt noch angemessen ist.
Auch zur Berechnung der Freigrenze nimmt der BFH Stellung.
Den strittig ist, ob hierfür die Gesamtaufwendungen durch die Anzahl der eingeladenen, angemeldeten oder tatsächlich teilnehmenden Arbeitnehmer aufzuteilen sind.



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