Freitag, 8. Juni 2012

Kurzfassung: Elektrofahrzeuge

Künftig soll die Privatnutzung von betrieblichen Elektrofahrzeugen steuerlich (§6.1.4 EStG) gefördert werden soll.
Hierzu ist geplant, daß der für die Berechnung der Privatnutzung im Rahmen der 1%-Methode maßgebliche Listenpreis des Fahrzeugs um die darin enthaltenen Kosten der Batterien/Akku zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Elektrofahrzeugs gemindert werden soll.

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