Freitag, 8. Juni 2012

Lohnsteuerfreibeträge

Für die im Lohnsteuerabzugsverfahren zu berücksichtigenden Freibeträge sollen künftig zwei Jahre lang gelten. Maßgeblich für den neuen Zweijahreszeitraum ist der Beginn jenes Kalenderjahres, für das der Freibetrag erstmals beantragt worden ist.
Änderungen während des Zweijahreszeitraumes zu Gunsten des Steuerpflichtigen sind möglich.
 
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Wir beraten Sie als Mitglieder bei der Ein-kommensteuererklärung, auch wenn Sie neben Gehalt/Rente/Pension Miet-oder Zinseinnahmen von insgesamt nicht mehr als 13.000 € / 26.000 € (ledig/verheiratet) haben, übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung mit dem Finanzamt und bieten Ihnen individuelle Beratung bei der Gestaltung all Ihrer Lohnsteuerfragen.

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