Der Bundesfinanzhof (BFH) hat angekündigt Veränderungen durchzusetzen.
Hier - im Verfahren VI R 26/10 wird der BFH darüber entscheiden, ob eine pauschale Versteuerung der Privatnutzung mit der 1 %-Methode auch dann zulässig ist, wenn der PKW nachweislich nicht privat genutzt worden ist.
FahrtenbuchHier (Az. VI R 33/10) wird sich der BFH mit der ordnungsgemäßen Führung eines Fahrtenbuches beschäftigen.
Es ist die Frage zu klären, ob ein solches noch als ordnungsgemäß geführt gilt, wenn es lückenhaft ist, sich die Lücken aber durch Erläuterungen in einer Excel Datei schließen lassen.
Die Führung eines Fahrtenbuches mittels Excel-Datei galt bislang nicht als ausreichend.
FRAGEN SIE UNS - DENN WIR BERATEN SIE GERN !
Wir
beraten Sie als Mitglieder bei der Ein-kommensteuererklärung, auch wenn
Sie neben Gehalt/Rente/Pension Miet-oder Zinseinnahmen von insgesamt
nicht mehr als 13.000 € / 26.000 € (ledig/verheiratet) haben, übernehmen
für Sie die gesamte Abwicklung mit dem Finanzamt und bieten Ihnen
individuelle Beratung bei der Gestaltung all Ihrer Lohnsteuerfragen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen