Überweist ein Ehegatte einen Geldbetrag auf ein gemeinsames Oder-Konto, vermutete die Finanzverwaltung bislang immer eine steuerpflichtige Schenkung.
Diese Auffassung ist absurd, höchst widersprüchlich und umstritten!
Auch hier wird der BFH im Verfahren II R 33/10 in Bälde Stellung nehmen.
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Wir
beraten Sie als Mitglieder bei der Ein-kommensteuererklärung, auch wenn
Sie neben Gehalt/Rente/Pension Miet-oder Zinseinnahmen von insgesamt
nicht mehr als 13.000 € / 26.000 € (ledig/verheiratet) haben, übernehmen
für Sie die gesamte Abwicklung mit dem Finanzamt und bieten Ihnen
individuelle Beratung bei der Gestaltung all Ihrer Lohnsteuerfragen.
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