Donnerstag, 2. August 2012

Nichtangabe von Renteneinkünften


Wir stellen fest, dass die Finanzverwaltungen seit Juni 2012 auch die Rentner zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern, welche bisher steuerlich nicht erfasst sind waren.
Offensichtlich berücksichtigt die Finanzverwaltung hierbei auch, welche Rentenbezieher ggf. miteinander verheiratet sind und durch die Höhe ihrer bezogenen Renten wahrscheinlich Einkommensteuer zahlen müssen oder müssten.
Anlass zum Aufmerken sind insbesondere auch Verwitwete und Zusatzberentete.
Ebenso gehen wir davon aus, dass die Einkommensteuer rückwirkend bis heute festgesetzt und dadurch naturgemäss Nachzahlungen einschließlich der Zinsen anfallen werden.

Die Nichtangabe erhaltener Rentenbezüge erfüllt den Tatbestand der Steuerhinterziehung
Und dadurch verlängert sich auch die sogenannte Festsetzungsfrist, innerhalb derer das Finanzamt rückwirkend Einkommensteuer festsetzen kann, auf zehn Jahre
Wenn dann noch die fälligen Hinterziehungszinsen aufgerufen werden, kann es sehr schnell sehr teuer werden.....

Kurzum: Kommen Sie zu uns - wir schauen uns gemeinsam an, ob etwaiger Handlungsbedarf besteht....

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen