Zum 1.1.2012 startete das Zentrale
Testamentsregister.
Damit werden künftig alle Testamente registriert,
und das umständliche Karteikarten-Handling bei den Amtsgerichten oder
Hinterlegen bei Notaren wird überflüssig.
Dies bedeutet mehr
Rechtssicherheit für Bürger, denn durch die digitale Registrierung wird
es künftig einfacher werden, festzustellen, ob der Erblasser ein
Testament gemacht hat oder nicht.
Donnerstag, 2. August 2012
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