Montag, 3. Dezember 2012

2013: Umzugspauschalen


Wie bereits ausgeführt, kann ein Umzug aus beruflichen Gründen gegebenfalls steuerlich geltend gemacht werden - und dies ab 2013 sogar mit höheren Pauschalen.

So gilt rückwirkend zum 1. März 2012 eine Pauschale von 1.357 €uro für Verheiratete und 679 €uro für Ledige.
Ab dem 1. Januar 2013 steigen diese Pauschalen dann auf 1.374 €uro (Verheiratete) und 687 €uro (Ledige) und zum 1. August 2013 sogar auf 1.390 €uro beziehungsweise 695 €uro.

Auch die Pauschalen für Kinder, die mit umziehen, werden angehoben.
 Rückwirkend zum 1. März können 299 €uro angesetzt werden.
Zum 1. Januar 2013 steigt die Pauschale auf 303 €uro und zum 1. August 2013 auf 306 €uro.

Bekommt der Nachwuchs wegen des Umzugs Nachhilfeunterricht, können die Kosten ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden.
Der Höchstbetrag steigt rückwirkend zum 1. März auf 1.711 €uro, zum 1. Januar 2013 auf 1.732 €uro und zum 1. August 2013 auf 1.752 €uro.

Beruflich bedingt ist ein Umzug, wenn ein neuer Job an einem anderen Ort angetreten wird.
Gleiches gelte, wenn man vom Arbeitgeber an einen anderen Standort versetzt werde oder der Arbeitgeber selbst umziehe.
Maßgeblich für die Anerkennung der Kosten ist der Zeitpunkt, an dem der Umzug beendet wurde.

Quelle: dpa



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen