Freitag, 18. Januar 2013

Abbau der kalten Progression

Der Bundestag ist am 17. Januar der Empfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 12. Dezember 2012 (17/11842) zum Gesetz zum Abbau der kalten Progression (17/8683, 17/9201, 17/9202) gefolgt und dessen Einigungsvorschlag angenommen.

Der Bundestag hatte das Gesetz, das eine steuerliche Entlastung mittlerer Einkommen in der Steuerprogression ("Mittelstandsbauch") vorsah, am 29. März 2012 beschlossen.

Die nun beschlossene Einigung sieht vor, dass der steuerliche Grundfreibetrag für das verfassungsrechtlich gebotene Existenzminium in zwei Schritten steigt.
Für das Jahr 2013 beträgt er 8.130 Euro, ab 2014 erhöht er sich auf 8.354 Euro.
Es bleibt jeweils beim Eingangssteuersatz von 14 Prozent.

Kein Konsens zu erzielen war im Vermittlungsausschuss über die im März 2012 vom Bundestag beschlossene prozentuale Anpassung des gesamten Tarifverlaufs, die den Effekt der kalten Progression (überproportionale Besteuerung von Einkommenszuwächsen) beschränken sollte.

Es bleibt also weiterhin dabei, dass Lohnerhöhungen, die die Inflation ausgleichen sollen, zu schleichenden Steuermehrbelastungen der Bürger führen können.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen