Steuerliche Entlastungsmöglichkeit für Eltern
Im Steuerrecht hat sich wieder viel getan.
Eltern von volljährigen Kindern können beispielsweise jetzt vielleicht Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhalten auch wenn Sie auf Grund hoher Einnahmen des Kindes bisher keinen Anspruch darauf hatten.
Seit 2012 können viel mehr Eltern die Kosten für die Betreuung Ihres Kindes steuerlich geltend machen.
Familienleistungsausgleich (Kindergeld/Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG, Übertragung der Freibeträge)
Kinderbetreuungskosten
Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen
Pflege- und Betreuungsleistungen
Schulgeld
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Außergewöhnliche Belastungen i. S. des § 33 EStG
Unterhaltsaufwendungen i.S. des § 33a Abs. 1 EStG
Freibetrag i. S. des § 33a Abs. 2 EStG
Übertragung des Körperbehinderten-Pauschbetrags i.S. des § 33b Abs. 5 EStG
Vorsorgeaufwendungen i.S. des § 10 Abs.1 Nr. 2 und 3 EStG
Vergünstigungen im Rahmen der Altersvorsorge nach § 10a EStG / Abschn. XI des EStG („Riester-
Rente“)
Donnerstag, 17. Januar 2013
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