Donnerstag, 17. Januar 2013

Erbschaftsteuer


Erbschaftsteuer wird nur noch vorläufig festgesetzt   
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben beschlossen, Festsetzungen der Erbschaftsteuer vorläufig durchzuführen.
Steuerzahler brauchen daher nicht mehr Einspruch einzulegen, um den Steuerfall bis zu einer Entscheidung des BVerfG offen zu halten.

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