Freitag, 8. Februar 2013
Achtung Neu! Spendenbescheinigungen
Das BMF hat neue amtliche Muster für Zuwendungsbestätigungen bei Spenden erarbeitet.
Ab 2013 ist dürfen nur noch diese neuen Bescheinigungen ausgestellt werden.
Für den Nachweis von Spenden bis 200 € genügt nach wie vor der Kontoauszug.
(LfSt Bayern, Pressemitteilung vom 5.12.2012)
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