Samstag, 23. Februar 2013

Betreuungsgeld

Eltern, die für ihre ein- bis zweijährigen Kinder keine öffentlich
geförderte Betreuung in Anspruch nehmen, erhalten ab August 2013
100 €und ab 2014 150 € monatlich.

Ein gleichzeitiger Bezug von Elterngeld ist nicht möglich.

Der Betrag wird auf Hartz-IV-Leistungen, Sozialhilfe und Kinderzuschlag
angerechnet.

Bezugsberechtigt sind Eltern, deren Kinder nach dem 31.7.2012 geboren sind.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen