Eltern, die für ihre ein- bis zweijährigen Kinder keine öffentlich
geförderte Betreuung in Anspruch nehmen, erhalten ab August 2013
100 €und ab 2014 150 € monatlich.
Ein gleichzeitiger Bezug von Elterngeld ist nicht möglich.
Der Betrag wird auf Hartz-IV-Leistungen, Sozialhilfe und Kinderzuschlag
angerechnet.
Bezugsberechtigt sind Eltern, deren Kinder nach dem 31.7.2012 geboren sind.
Samstag, 23. Februar 2013
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