Samstag, 23. Februar 2013

Kindergeld für Volljährige


Kindergeld für volljährige verheiratete Kinder ab 2012 unabhängig vom Einkommen des Ehegatten


Die eigenen Einkünfte und Bezüge des Ehegatten eines volljährigen verheirateten Kindes sind nach Wegfall des Grenzbetrages ab 2012 nicht mehr maßgeblich.

Dem Kinde stehe allein schon deshalb Kindergeld zu, weil sich ihre Tochter in einer erstmaligen Berufsausbildung befinde. Ob ein Mangelfall vorliege, sei nicht zu prüfen, da es aufgrund einer Gesetzesänderung ab 2012 nicht mehr auf die eigenen Einkünfte des Kindes ankomme. Dementsprechend dürfe auch ein etwaiger Unterhaltsanspruch der Tochter gegen ihren Ehemann nicht einbezogen werden. Auch vor dem Hintergrund des Fehlens einer "typischen Unterhaltssituation" seien die Einkünfte des Ehegatten nicht von Bedeutung, da der Bundesfinanzhof dieses ungeschriebene Tatbestandsmerkmal in seiner neueren Rechtsprechung ausdrücklich aufgegeben habe.

FG Münster 30.11.12

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