Freitag, 8. Februar 2013
Private Telefonkosten
Telefonkosten, die einem Soldaten durch Telefonate (zum Beispiel) mit der Lebensgefährtin entstehen - also rein privater Natur sind - , sind beruflich veranlasst und als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der Soldat mindestens für eine Woche im Auslandseinsatz ist.
Obwohl die Gesprächsinhalte privat sind, darf das Finanzamt sie nicht der privaten Lebensführung zuordnen.
(BFH, Urteil vom 5.7.2012, VI R 50/10)
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