Samstag, 23. Februar 2013

Steueränderungen - aktuell

Bundesrat stimmt Steueränderungen zu

Der Bundesrat hat am 01.02.2013 der Erhöhung des Grundfreibetrages sowie der Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts zugestimmt.

Der Grundfreibetrag wird in zwei Schritten angehoben:
Ab dem 01.01.2013 wird er rückwirkend um 126 EUR auf 8.130 EUR erhöht.
Ab dem Jahr 2014 erfolgt dann eine weitere Erhöhung um 224 EUR auf 8.354 EUR.
 
Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent bleibt konstant.

Die ursprünglich vorgesehene prozentuale Anpassung des gesamten Steuer-Tarifverlaufs, die den Effekt der "kalten Progression" abmildern sollte, war im Vermittlungsverfahren aus dem Gesetz gestrichen worden. Bund und Länder konnten sich lediglich auf die vorgenannte verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des Grundfreibetrags einigen.

Der Bundesrat hat neben der Erhöhung des Grundfreibetrages folgenden Änderungen des Steuerrechts zugestimmt:

Das Reisekostenrecht wird ab dem Jahr 2014 einfacher zu handhaben sein.
Davon sollen dann rund 35 Millionen betroffene Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber gleichermaßen profitieren.
Auch Verbesserungen im Unternehmenssteuerrechts haben nun Zustimmung gefunden.

Quellen: Pressemitteilungen des Bundesrates und des Bundesfinanzministeriums vom 01.02.2013

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