Donnerstag, 18. April 2013

Doppelte Haushaltsführung


Bestandteil der doppelten Haushaltsführung: sind (auch) Aufwendungen für separat angemieteten PKW-Stellplätze.

Neben den sowieso im Rahmen der doppelten Haushaltsführung abzugsfähigen Kosten (Miete und Ausstattung) sind auch Aufwendungen für einen separaten PKW-Stellplatz oder eine Garage als Werbungskosten (so genannte "notwendige Mehraufwendungen") abzugsfähig, wenn die Anmietung zum Beispiel zum Schutz des Fahrzeugs oder aufgrund der schwierigen Parkplatzsituation notwendig ist.

Diese Aufwendungen gelten nicht etwa mit der Entfernungspauschale als bereits abgegolten!

Bundesfinanzhof, Urteil v. 13.11.2012, Az. VI R 50/11

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