Mittwoch, 1. Mai 2013

Scheidungsunterhalt


Partner bedürftiger Ehegatten werden nach der Scheidung einer langjährigen Ehe in Zukunft besser geschützt. 
Dies gilt vor allem für Ehen, die lange vor der Reform des Unterhaltsrechts von 2008 geschlossen wurden und vom klassischen Rollenbild einer Hausfrauenehe geprägt sind.
Bei der Berechnung des Unterhalts ist die Dauer der Ehe maßgeblich mit zu berücksichtigen.
Ansonsten bleibt es bei dem Grundsatz, dass beide Eheleute nach einer Scheidung selbst für ihren Unterhalt verantwortlich sind.
Das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts trat am 1. März 2013 in Kraft.

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