Mittwoch, 31. Juli 2013

Neues zum August 2013


Am 01.08.2013 treten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen in Kraft.
Darauf weist die Bundesregierung in einer Mitteilung vom 29.07.2013 hin

Betreuungsplatz
Kinder ab dem ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Krippe, einer Kita oder bei einer Tagesmutter.

Betreuungsgeld (Herdprämie)
Eltern von Kindern zwischen dem 15. und 36. Lebensmonat, welche nicht das gesetzliche Recht auf einen Betreuungsplatz (siehe oben) wahrnehmen, haben stattdessen einen Anspruch auf Betreuungsgeld.
Das sind 100 Euro, ab 1. August 2014 150 Euro pro Kind.
Das Geld wird max. 22 Monate gezahlt, ist steuerfrei, wird aber auf Hartz IV / Sozialhilfe angerechnet.
Der Abruf ist erwartungsgemäss gering.


Mindestlohn
Ab 1.August erhalten Friseure einen einheitlichen Mindestlohn: im Osten 6,50 €, im Westen 7,50 € / h.
In zwei Jahren gelten dann bundesweit 8,50 €.
Gerüstbauer: 10 €uro - bundesweit einheitlich

Apotheken-Notdienste
Zur Finanzierung des Notdienstes des nachts zwischen 20 und 6 Uhr und wochenends wird der Medikamentenpreis pro Packung um 16 Cent erhöht.
Der bisherige Notdienstzuschlag von 2,50 Euro pro Inanspruchnahme durch den Kunden bleibt zusätzlich weiterhin bestehen.
Die Zusatzkosten zahlen die Kassen.

Krankenkasse Nichtversicherte

Wer in eine Krankenkasse eintreten will und monate- oder jahrelang ohne Krankenversicherung war, muss die Beiträge für die Zeit in der Versicherungspflicht bestand nachzahlen.
Ferner können sich nicht krankenversicherte Personen bis Ende 2013 versichern, ohne rückwirkend Beiträge zahlen zu müssen.
In der privaten Krankenversicherung wird ein Notlagentarif eingeführt.


Krankenkassen-Schulden
Für ausstehende Rückstände bei den Krankenkassenbeiträgen sinkt der monatliche Säumniszuschlag auf ein Prozent.

Medikamente Packungsgrößen
Die Packungsgröße richtet sich künftig nach der Behandlungsdauer.
Künftig wird es Packungen für 10 Tage Behandlung (N1), 30 Tage (N2) und 100 Tage (N3) geben.

Notar- und Anwaltskosten
Nach der Erhöhung der Gerichtskosten steigen nun auch die Preise für Anwalts- und Notardienstleistungen.
Bislang galt zum Beispiel als Faustformel: 1,5 Prozent des Kaufpreises einer Immobilie für Notar- und Gerichtskosten. Zwei Drittel davon entfallen auf Notargebühren.
Nun werden die Kosten auf bis zu zwei Prozent des Kaufpreises erhöht.
Anwaltsgebühren steigen durchschnittlich um 12 %, bei Strafsachen sogar um 19 %.
Auch die Kosten für Sachverständige und Dolmetscher steigen.
Bekam ein Übersetzer bislang 55 Euro pro Stunde sind es nun bis zu 75 Euro.

Akkulampen an Fahrrädern
Die alleinige Pflicht zum Dynamo am Fahrrad ist aufgehoben. Nun sind auch Lampen mit Akkus und Batterien erlaubt.


VBB-Fahrpreise
Ab August 2013 wird ein AB-Einzelfahrschein im statt 2,40 Euro 2,60 Euro kosten - die Monatskarte wird um 12 € verteuert.

Leistungsschutzrecht für Presseverleger
Ab sofort gilt das höchst umstrittene Gesetz, wonach Internet-Suchmaschinen und News-Aggregatoren künftig Lizenzen erwerben sollen, wenn sie Texte der Presse auf ihren Seiten nutzen wollen.
Ausgenommen sind einzelne Wörter oder kleinste Textabschnitte.
In praxi wird das aber kaum wirklich relevant sein, weil die Medien kaum auf die Kanalfunktion der Internetdienste verzichten werden wollen.

Transplantationsgesetz
Das Gesetz wird dahingehend geänder, dass künftig mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden kann, wer Wartelisten für Spenderorgane manipuliert.

Conterganrenten
Rückwirkend zum 1. Januar steigen die monatlichen Renten für Contergangeschädigte von derzeit maximal 1152 Euro auf maximal 6912 Euro. Die Höhe der Leistungen bemisst sich an der Schwere der Schädigung.



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