Mittwoch, 31. Juli 2013

Steuerliche Förderungen der Altersvorsorge


Das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz vom 1.7.2013

Aus gutem Grund werden die privaten Vorsorgeaufwendungen künftig in einem größeren Umfang gefördert und steuerlich berücksichtigt.

1. Die Riester-Rente
Bei einem Riester-Vertrag werden die Rentenbeiträge durch eigene Zahlungen des Sparers und durch staatliche Zulagen geleistet.
Derzeit betragen die Zuschüsse des Staates 154 €uro Grundzulage und 185 €uro Kinderzulage (300 Euro für Kinder, die ab 2008 geboren sind).
Bei der Berechnung der Einkommensteuer führt das Finanzamt dann eine Günstigerberechnung durch.
Liegt die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug über der Summe der Zulagen, erhält der Riester-Sparer entsprechend eine Steuererstattung, wenn nicht mit der übrigen Steuerschuld verrechnet wird.
Die Förderhöchstgrenze und Zulagenhöhe wurde mangels Finanzierbarkeit nicht angehoben.
Allerdings wurde der mögliche Erwerbsminderungsschutz bei der Riester-Rente verbessert.
Die nicht für die Beitragserhaltungsgarantie vorzusehenden Beiträge wurden von bislang 15 % auf 20 % der Gesamtbeiträge angehoben.
Weitere Änderungen erfolgen hinsichtlich der Meldung bei Übertragungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs.
Durch Neuregelungen bei der Gestaltung genossenschaftlicher Riester-Anlageprodukte soll eine weitere Verbesserung erzielt werden.

2. Die Rürup-Rente
Bei Rürup-Renten ist keine Verbesserung des Sonderausgabenabzuges zu verzeichnen.
Die derzeit geltende Rechtslage beim Förderhöchstbetrag wird beibehalten.
Für 2013 können die Beiträge zur Basisversorgung zu 76 Prozent angesetzt werden.

3. Die Berufsunfähigkeitsversicherung
Künftig können die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung besser geltend gemacht werden.
Die bisher geltenden engen Voraussetzungen im Rahmen von Altersvorsorge-Verträgen wurden entsprechend erweitert.

4. Die WohnRiester-Förderung
Im Fokus der Neuregelungen steht jedoch die Eigenheimrente - bzw. Wohn-Riester-Förderung.

Die wichtigsten Änderungen hierbei sind:
- Das Wahlrecht, ob der Wohn-Riester-Sparer die Besteuerung des Wohnförderkontos in Raten oder in einer Einmalbesteuerung vornehmen lassen will, muss bisher zu Beginn der Auszahlungsphase entschieden werden.
Hier erfolgt eine Neuregelung: Die Einmalbesteuerung ist nun jederzeit während der gesamten Auszahlphase möglich.
Dabei werden lediglich 70 % des Kapitals, das steuerlich gefördert wird, besteuert.

- Künftig ist bei bereits angespartem Riester-Vermögen jederzeit eine Kapitalentnahme möglich.

- Das Kapital darf künftig auch für altersgerechte Umbauten eingesetzt werden.

Für das geförderte Kapital bleibt es bei der bisherigen Verzinsung.

5. Das neue Produktinformationsblatt
Mit einem neuen Produktinformationsblatt sollen Sparer die verschiedenen Vorsorgeprodukte künftig besser vergleichen können.
Gleichzeitig soll es den Wettbewerbsdruck im Hinblick auf eine möglichst geringe Kostenbelastung der angebotenen Produkte erhöhen.
Die Gestaltung und der Inhalt sind dabei vorgegeben. Dabei sollen die wesentlichen Vertragsmerkmale übersichtlich dargestellt sein, damit der Kunde künftig besser abschätzen kann:


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